Immatrikulationsantrag MIBAS
Verfasst: Sa 14. Mai 2016, 15:41
Hallo,
ich bereite gerade den Immatrikulationsantrag für den Studiengang MIBAS und die Unterlagen, die mit eingereicht werden müssen, vor.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Man soll auf dem Antrag die Adresse, bei der man mit Hauptsitz gemeldet ist, eintragen. Dorthin wird dann sämtlicher Schriftverkehr gesendet. Ich bin noch in meinem vorherigen Studienort gemeldet, wohne aber mittlerweile für ein Praktikum in Hamburg. Für die Ummeldung habe ich erst Ende des Monats einen Termin. Kann ich die Hamburger Adresse angeben, auch wenn es nicht mein gemeldeter Wohnsitz ist?
Ein amtlich beglaubigter Nachweis der Englischkenntnisse soll beigefügt werden. Bei meiner Bewerbung habe ich eine selbst verfasste Erklärung abgegeben, dass ich die Anforderung der Englischkenntnisse erfülle (z.B. mindestens 5 Jahre Englischunterricht an einer deutschen Schule, Auslandsaufenthalte, Verfassen der Bachelorarbeit auf Englisch, ...). Muss ich eine Beglaubigung dieser Nachweise einreichen oder reicht die selbstverfasste Erklärung?
Vielen Dank und liebe Grüße!
ich bereite gerade den Immatrikulationsantrag für den Studiengang MIBAS und die Unterlagen, die mit eingereicht werden müssen, vor.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Man soll auf dem Antrag die Adresse, bei der man mit Hauptsitz gemeldet ist, eintragen. Dorthin wird dann sämtlicher Schriftverkehr gesendet. Ich bin noch in meinem vorherigen Studienort gemeldet, wohne aber mittlerweile für ein Praktikum in Hamburg. Für die Ummeldung habe ich erst Ende des Monats einen Termin. Kann ich die Hamburger Adresse angeben, auch wenn es nicht mein gemeldeter Wohnsitz ist?
Ein amtlich beglaubigter Nachweis der Englischkenntnisse soll beigefügt werden. Bei meiner Bewerbung habe ich eine selbst verfasste Erklärung abgegeben, dass ich die Anforderung der Englischkenntnisse erfülle (z.B. mindestens 5 Jahre Englischunterricht an einer deutschen Schule, Auslandsaufenthalte, Verfassen der Bachelorarbeit auf Englisch, ...). Muss ich eine Beglaubigung dieser Nachweise einreichen oder reicht die selbstverfasste Erklärung?
Vielen Dank und liebe Grüße!