Krankenversicherung
Verfasst: Do 14. Jul 2022, 16:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
um immatrikuliert zu werden benötigt man eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese muss man schon bei der Immatrikulation nachweisen. Ich habe mich an die Technische Krankenkasse gewendet und sie können die Studenten nur ab dem Beginn des Studiums, also ab dem 1. Oktober versichern. Für die Immatrikulation stellen sie aber eine vorläufige Bescheinigung zur Verfügung.
Meine Frage ist: wenn ich eine gesetzliche Krankenversicherung für die Immatrikulation beantrage, muss die Versicherung schon ab dem Beginn der Immatrikulation gültig sein? Ist eine vorläufige Bescheinigung als der Versicherungsnachweis für die Immmatrikulation gültig, wenn die Mitgliedschaft erst am 1. Oktober beginnt?
Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Danilov
um immatrikuliert zu werden benötigt man eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese muss man schon bei der Immatrikulation nachweisen. Ich habe mich an die Technische Krankenkasse gewendet und sie können die Studenten nur ab dem Beginn des Studiums, also ab dem 1. Oktober versichern. Für die Immatrikulation stellen sie aber eine vorläufige Bescheinigung zur Verfügung.
Meine Frage ist: wenn ich eine gesetzliche Krankenversicherung für die Immatrikulation beantrage, muss die Versicherung schon ab dem Beginn der Immatrikulation gültig sein? Ist eine vorläufige Bescheinigung als der Versicherungsnachweis für die Immmatrikulation gültig, wenn die Mitgliedschaft erst am 1. Oktober beginnt?
Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Danilov