ich habe mich an der Uni Hamburg für ein Wechsel zum Praktischen Jahr beworben und eine Zusage erhalten. Nun habe ich erneut das Merkblatt "Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin" gelesen und eine Frage zu folgenden zwei Sätzen:
Da ich das M2, also die Zweite Abschnittsprüfung, erst im Oktober schreibe, würde ich mich nun für Oktober immatrikulieren und müsste das Zeugnis im November nachreichen. Was wäre nun jedoch, falls ich die Prüfung nicht bestehen würde. Würde dies bedeuten, dass die Immatrikulation damit ungültig wird?Bei der Immatrikulation für das PJ ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Nachweis über die bestandene Zweite Abschnittsprüfung beizufügen. Dieser kann nachgereicht werden.
Nicht dass ich vorhabe durch die Prüfung zu fallen, allerdings wäre das ein Risiko. Ich müsste mich dann jetzt an meiner bisherigen Uni exmatrikulieren.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und viele Grüße!