Sprachnachweis bei deutscher Staatsangehörigkeit
Verfasst: Mi 19. Okt 2022, 12:48
Meine Frage lautet:
Benötigt man einen C1-Sprachnachweis bei vorliegender deutscher Staatsbürgerschaft und abgeschlossener Berufsausbildung (in Deutschland) zur Einschreibung an der Universität Hamburg (Studiengang Humanmedizin).
Die Allgemeine Hochschulreife wurde im Ausland (nicht-EU) erworben, Sprachnachweise bis B2 liegen aber vor.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Benötigt man einen C1-Sprachnachweis bei vorliegender deutscher Staatsbürgerschaft und abgeschlossener Berufsausbildung (in Deutschland) zur Einschreibung an der Universität Hamburg (Studiengang Humanmedizin).
Die Allgemeine Hochschulreife wurde im Ausland (nicht-EU) erworben, Sprachnachweise bis B2 liegen aber vor.
Ich freue mich auf eine Antwort.