Zweitstudium
Verfasst: Sa 5. Aug 2023, 11:19
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Information, die ich auf der Webite gefunden habe:
"Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll.
Diese kurzfristige Überscheidung zweier Studiengänge ist im Rahmen der Immatrikulation direkt im Online-Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang anzugeben."
1. Wie groß darf dieses Zeitfenster maximal sein um als "kurzfristige Überschneidung" zu gelten?
2. Gilt ein solcher Antrag dann trotzdem als Zweitstudium, obwohl ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Abschluss besitze?
3. Auf der Website heißt es weiter, "im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen die gleichen Auswahlkriterien." Bedeutet dies, dass anders als an anderen Unis, ich mich als Zweitstudienbewerber dennoch im Wettbewerb mit den Erststudienbewerber*innen um die gesamte verfügbare Kapazität der Studienplätze befinde? Denn überall sonst lese ich stets, dass für Zweitstudienbewerber nur 3% der Plätze zur Verfügung stehen und man eine gute Begründung benötigt. Ist dies in Hamburg nicht der Fall? Habe ich also somit keine Nachteile wenn ich mein erstes Studium erst beende und dann erst ein weiteres aufnehme (anstatt eines Doppelstudiums)?
"Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll.
Diese kurzfristige Überscheidung zweier Studiengänge ist im Rahmen der Immatrikulation direkt im Online-Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang anzugeben."
1. Wie groß darf dieses Zeitfenster maximal sein um als "kurzfristige Überschneidung" zu gelten?
2. Gilt ein solcher Antrag dann trotzdem als Zweitstudium, obwohl ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Abschluss besitze?
3. Auf der Website heißt es weiter, "im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen die gleichen Auswahlkriterien." Bedeutet dies, dass anders als an anderen Unis, ich mich als Zweitstudienbewerber dennoch im Wettbewerb mit den Erststudienbewerber*innen um die gesamte verfügbare Kapazität der Studienplätze befinde? Denn überall sonst lese ich stets, dass für Zweitstudienbewerber nur 3% der Plätze zur Verfügung stehen und man eine gute Begründung benötigt. Ist dies in Hamburg nicht der Fall? Habe ich also somit keine Nachteile wenn ich mein erstes Studium erst beende und dann erst ein weiteres aufnehme (anstatt eines Doppelstudiums)?