Liebes Campuscenter Team,
ich bin für den AWG Master zugelassen und soll für meine endgültige Immatrikulation morgen (23.08.2023) weitere Unterlagen dafür einreichen. Vorraussetzung ist auch, dass ich ein Krankenkassennachweis einreiche. Da ich privat versichert bin, muss ich mich davon erst befreien lassen. Das könnte jedoch durch die Bearbeitungszeit der Krankenkasse länger als 7 Tage (die Immatrikulationsfrist) dauern. Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht es wenn ich diese nachreiche, oder?
Kann eine zu späte Befreiung von der Versicherungspflicht zur Exmatrikulation führen?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
LG