Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse
Verfasst: So 3. Jul 2016, 21:26
Laut Hinweisen zur Onlinebewerbung ist eine Immatrikulation nur möglich, wenn der Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse nicht älter als drei Jahre ist. Welches Datum ist dafür entscheidend? Alter der Bescheinigung bei der Bewerbung? Oder bei Antrag auf Immatrikulation?