Wartezeit mit LLM in einer ausländischen Hochschule
Verfasst: Do 20. Jun 2024, 12:19
Hallo,
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage zur Wartezeit.
Im Sommersemester 2015 habe ich meinen Abschluss an der Universität Istanbul gemacht. Im Sommersemester 2016/2017 habe ich mein Masterstudium (LLM) ebenfalls an der Universität Istanbul begonnen und im Jahr 2019 abgeschlossen. Direkt nach dem Abschluss des LLM-Programms habe ich mit meiner Promotion begonnen.
In meinem Fall, wie lange beträgt die Wartezeit, die ich angeben muss?
Ich frage dies, weil es heißt: "Studienzeiten nach Erwerb des Abschlusses gelten nicht als Wartezeit." Gleichzeitig steht jedoch auch: "Studienzeiten an privaten und ausländischen Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich."
Vielen Dank im Voraus.
Hilal
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage zur Wartezeit.
Im Sommersemester 2015 habe ich meinen Abschluss an der Universität Istanbul gemacht. Im Sommersemester 2016/2017 habe ich mein Masterstudium (LLM) ebenfalls an der Universität Istanbul begonnen und im Jahr 2019 abgeschlossen. Direkt nach dem Abschluss des LLM-Programms habe ich mit meiner Promotion begonnen.
In meinem Fall, wie lange beträgt die Wartezeit, die ich angeben muss?
Ich frage dies, weil es heißt: "Studienzeiten nach Erwerb des Abschlusses gelten nicht als Wartezeit." Gleichzeitig steht jedoch auch: "Studienzeiten an privaten und ausländischen Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich."
Vielen Dank im Voraus.
Hilal