Dürfen Studente ganz normal Teilzeit (kein Werkstudentvertrag) eingestellt werden?
Verfasst: Do 20. Jun 2024, 12:35
Guten Tag!
Während meines Studiums arbeite ich als Selbstständige (Honorarkraft) in einer Sprachschule (6 Unterrichtsstunden pro Woche). Mein Vorgesetzter bietet mir eine Beschäftigung für 20 Unterrichtsstunden pro Woche an (das sind 11 normsle Stunden pro Woche). Meine Frage ist: darf ich nicht als Werkstudent, sondern als normaler teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Midijob) eingestellt werden? Verliere ich dabei nicht meinen Studentenstatus?
Tatsache ist, dass ich über 30 Jahre alt bin und von der Krankenversicherung für Studenten nicht profitieren kann. Jetzt bin ich bei der Familienversicherung meines Mannes, weil ich weniger als 500 Euro im Monat verdiene. Wenn ich 11 Stunden pro Woche arbeite, muss ich mich selbst versichern (freiwillige gesetzliche Versicherung) und es wäre für mich vorteilhafter, die Krankenversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber zu teilen, was bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist und im Status eines Werkstudenten nicht möglich ist. Habe ich das Recht, während meines Studiums als Teilzeitbeschäftigte (wenn ich 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreite) angestellt zu werden? Oder kann ein Student nur im Rahmen eines Werkstudentenvertrags eingestellt werden?
Ich werde Ihnen für Ihre Antwort sehr dankbar sein!
Mit freundlichen Grüßen
Julia
Während meines Studiums arbeite ich als Selbstständige (Honorarkraft) in einer Sprachschule (6 Unterrichtsstunden pro Woche). Mein Vorgesetzter bietet mir eine Beschäftigung für 20 Unterrichtsstunden pro Woche an (das sind 11 normsle Stunden pro Woche). Meine Frage ist: darf ich nicht als Werkstudent, sondern als normaler teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Midijob) eingestellt werden? Verliere ich dabei nicht meinen Studentenstatus?
Tatsache ist, dass ich über 30 Jahre alt bin und von der Krankenversicherung für Studenten nicht profitieren kann. Jetzt bin ich bei der Familienversicherung meines Mannes, weil ich weniger als 500 Euro im Monat verdiene. Wenn ich 11 Stunden pro Woche arbeite, muss ich mich selbst versichern (freiwillige gesetzliche Versicherung) und es wäre für mich vorteilhafter, die Krankenversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber zu teilen, was bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist und im Status eines Werkstudenten nicht möglich ist. Habe ich das Recht, während meines Studiums als Teilzeitbeschäftigte (wenn ich 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreite) angestellt zu werden? Oder kann ein Student nur im Rahmen eines Werkstudentenvertrags eingestellt werden?
Ich werde Ihnen für Ihre Antwort sehr dankbar sein!
Mit freundlichen Grüßen
Julia