Nachweis der Sprachkenntnis als Bewerbungsunterlage
Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 20:13
Hallo,
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage in Bezug auf den Nachweis der Sprachkenntnis.
Ich habe gesehen, dass eine von der Bewerbungsunterlagen Nachweis der für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ist (in deutsches Recht LL.M. Bewerbungsinformationen PDF seite 2). Also muss ich die deutsche C1 Zertifikat bis 15. Juli bekommen und als “Einzureichende Bewerbungsunterlage” zusenden oder muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation (nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung!) erbracht werden?
Ich frage das, weil ich in dieser Webseite eine Antwort (die Antwort auf die Frage von tgursu von Campus-Center - Thomas Walter » Di 25. Jun 2024, 15:51) gesehen habe, dass der Nachweis der Sprachkenntnis nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigt ist. Ich möchte nicht wegen fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Vielen Dank im Voraus.
Hilal
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage in Bezug auf den Nachweis der Sprachkenntnis.
Ich habe gesehen, dass eine von der Bewerbungsunterlagen Nachweis der für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ist (in deutsches Recht LL.M. Bewerbungsinformationen PDF seite 2). Also muss ich die deutsche C1 Zertifikat bis 15. Juli bekommen und als “Einzureichende Bewerbungsunterlage” zusenden oder muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation (nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung!) erbracht werden?
Ich frage das, weil ich in dieser Webseite eine Antwort (die Antwort auf die Frage von tgursu von Campus-Center - Thomas Walter » Di 25. Jun 2024, 15:51) gesehen habe, dass der Nachweis der Sprachkenntnis nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigt ist. Ich möchte nicht wegen fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Vielen Dank im Voraus.
Hilal