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Nicht bestandene Prüfungsleistungen

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 11:14
von Fynn August
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meines Immatrikulationsprozesses für Medizin, musste ich zur Frage ob es endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen gab angeben, dass ich im Fach Jura eine Prüfung nicht bestanden habe.

Ist dies für meine Immatrikulation in Medizin relevant, gefährdet diese möglicherweise sogar?

MfG

Fynn August

Re: Nicht bestandene Prüfungsleistungen

Verfasst: Fr 23. Aug 2024, 08:32
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Fynn August,

vermutlich ist das nicht relevant - endgültig nicht bestandene Prüfungen gefährden die Immatrikulation nur dann, wenn in dem Studiengang, für den Sie sich immatrikulieren möchten, eine Prüfung vorgeschrieben ist, die die gleichen Prüfungsgegenstände hat, wie die endgültig nicht bestandene Prüfung (§44 Hamburgisches Hochschulgesetz). Da Jura und Medizin keinen nennenswerten inhaltlichen Überschneidungen haben, wird das also in Ihrem Fall sehr wahrscheinlich unproblematisch sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling