Nach bestandener Zwischenprüfung (2 Sem. lang) an die uni Hamburg wechseln?

Antworten
MJonson
Beiträge: 3
Registriert: Fr 13. Sep 2024, 12:38

Bearbeitet Nach bestandener Zwischenprüfung (2 Sem. lang) an die uni Hamburg wechseln?

Beitrag von MJonson »

Guten Tag,

ich studiere derzeit Jura (1.Fs) in Bremen.

Die Zwischenprüfung ist hier bereits nach dem 2. Semester bestanden, wenn in jedem Modul: Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I – eine Klausur und im Modul Grundlagen I das Portfolio erfolgreich abgelegt worden ist. Über das Bestehen der Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

An der Uni Hamburg ist das erst nach dem dritten Semester der Fall, richtig? Bzw. man besteht die Zwischenprüfung erst nach dem erfolgreichen 3. Semester, also ein Semester später.

Wenn ich nun nach bestandener Zwischenpfüfung (nach 2 Semestern in Bremen) an die Uni Hamburg wechseln möchte;

In welches Semester würde ich dann kommen? In das dritte?

Kann mir das angerechnet werden? (Gilt meine bestandene Zwischenprüfung auch wenn ich sie schon nach zwei Semestern absolviert habe? Anstatt wie in Hamburg nach drei)?

Oder ist das nicht möglich, da die Zwischenprüfung nach unterschiedlich vielen Semestern bestanden ist? Müsste ich mich wieder für das erste FS bewerben?

Kann ich mir falls ich das erste Sem. wieder belege, bestimmte Sachen anrechnen lassen? Die ich dann bereits im vergangenen 1. Semester in Bremen erbracht habe?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Mara!!
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 3095
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Nach bestandener Zwischenprüfung (2 Sem. lang) an die uni Hamburg wechseln?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Mara,

1) "Wenn ich nun nach bestandener Zwischenpfüfung (nach 2 Semestern in Bremen) an die Uni Hamburg wechseln möchte; In welches Semester würde ich dann kommen? In das dritte?"

Ja. Alle Studierenden, die sich erfolgreich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben und zuvor den gleichen Studiengang bereits studiert haben, werden in das nächst höhere Fachsemester immatrikuliert.

Wenn Sie also im 2. Fachsemester sind und sich für das folgende Semester an der Universität Hamburg erfolgreich bewerben, würden Sie ins dritte Fachsemester immatrikuliert werden.

2) "Kann mir das angerechnet werden? (Gilt meine bestandene Zwischenprüfung auch wenn ich sie schon nach zwei Semestern absolviert habe? Anstatt wie in Hamburg nach drei)?"

Das sind zwei verschiedene Themen:

a) Zugangsvoraussetzungen und erforderliche Nachweise im Rahmen der Bewerbung für die Zulassung für ein höheres Fachsemester des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft

Bitte lesen Sie sich hierzu bitte die Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft in den Bewerbungsinformationen auf Seite 13 (www.uni-hamburg.de/info-hfs) und die zusätzlich von der Fakultät für Rechtswissenschaft zur Verfügung gestellten Informationen (https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html) durch.

b) Anerkennung vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fakultät für Rechtswissenschaft, da etwaige Anerkennungen direkt von der für den Studiengang zuständigen Fakultät vorgenommen werden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studien ... ierte.html

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten