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Vollmacht

Verfasst: So 24. Jul 2016, 12:15
von abeetz
Hallo,

muss so eine Vollmacht für eine Erstimmatrikulation in irgendeiner Form notariell beglaubigt sein oder reichen die Unterschriften der beteiligten Personen ?

Gruß, A.Beetz

Re: Vollmacht

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 09:22
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo A. Beetz,

Für die Vollmacht ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich - die Unterschriften sowie jeweils eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Personen, die an der Vollmacht beteiligt sind, reichen dafür aus. Informationen zur Vollmacht finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/vollmacht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling