Teilzeitstudium
Verfasst: Do 24. Apr 2025, 01:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere aktuell in Teilzeit wegen meiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden. Das Teilzeitstudium wurde zuletzt für die beiden Semester WiSe 24/25 und SoSe 25 bewilligt.
Da es mir momentan gesundheitlich nicht gut geht, beschäftige ich mich gerade mit möglichen Worst-Case-Szenarien. Laut ImmaO muss ich Veränderungen bei der Berechtigung für ein Teilzeitstudium umgehend mitteilen, andernfalls kann mir der Teilzeitstatus rückwirkend aberkannt werden. In dem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
1. Wenn ich über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben würde, müsste ich diese Veränderung mitteilen und würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (rückwirkend zum Wintersemester, weil kein halbes Semester übrig bleiben darf)?
2. Wenn ich arbeitslos werden und Ihnen dies mitteilen würde, würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben und wenn ja, zu wann?
Vielen Dank im Voraus!
ich studiere aktuell in Teilzeit wegen meiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden. Das Teilzeitstudium wurde zuletzt für die beiden Semester WiSe 24/25 und SoSe 25 bewilligt.
Da es mir momentan gesundheitlich nicht gut geht, beschäftige ich mich gerade mit möglichen Worst-Case-Szenarien. Laut ImmaO muss ich Veränderungen bei der Berechtigung für ein Teilzeitstudium umgehend mitteilen, andernfalls kann mir der Teilzeitstatus rückwirkend aberkannt werden. In dem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
1. Wenn ich über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben würde, müsste ich diese Veränderung mitteilen und würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (rückwirkend zum Wintersemester, weil kein halbes Semester übrig bleiben darf)?
2. Wenn ich arbeitslos werden und Ihnen dies mitteilen würde, würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben und wenn ja, zu wann?
Vielen Dank im Voraus!