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Master Bewerbung Erststudium statt aHR

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 14:26
von Katharinarei
Hallo,

ich würde mich gerne auf den Masterstudiengang Psychology bewerben. Anfang des Jahres habe ich gelesen, dass für die Berechnung der Durchschnittsnote entweder das Abitur oder die Abschlussnote des Erststudiums herangezogen werden kann, wenn ein Erststudium abgeschlossen worden ist.
Nun finde ich keine Infos mehr dazu. Ist diese Regelung abgeschafft worden?
Falls nein, wie kann ich das in der Online-Bewerbung entsprechend angeben, dass ich die Note des Erststudiums geltend machen möchte?
Vielen Dank für ihre Hilfe!

Liebe Grüße
Katharina

Re: Master Bewerbung Erststudium statt aHR

Verfasst: Mo 12. Mai 2025, 10:04
von Campus Center - AO
Liebe Katharina,

ein abgeschlossenes Studium gilt als Hochschulzugangsberechtigung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html

Bei der Online-Bewerbung können Sie im Feld der Hochschulzugangsberechtigung demnach Ihr Erststudium angeben. Wählen Sie dazu "Sonstige Hochschulzugangsberechtigung" aus.

Anschließend werden Sie noch zur vorherigen HZB (also dem Abitur) gefragt, diese Angaben sind aber lediglich statistische Angaben und haben keinen Einfluss auf das Ergebnis Ihrer Bewerbung.

Re: Master Bewerbung Erststudium statt aHR

Verfasst: Di 13. Mai 2025, 14:59
von Katharinarei
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf der Seite "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" kann ich im Drop Down Menü nur die Angabe "sonstige Studienberechtigung (aHR)" auswählen. Dieser Zusatz aHR hat mich verunsichert, da es sich dabei ja meines Wissens nach um einen schulischen Abschluss handelt. Aber das ist dann die richtige Wahl für meinen Fall und schließt auch ein universitären Abschluss mit ein?

Entschuldigen Sie die erneute Nachfrage, aber ich möchte ganz sicher sein, damit ich nichts falsches auswähle.

Liebe Grüße
Katharina

Re: Master Bewerbung Erststudium statt aHR

Verfasst: Do 15. Mai 2025, 11:25
von Campus Center - AO
Liebe Katharina,
das ist kein Problem, "aHR" - allgemeine Hoschulreife kann auch für alle anderen Hochschulzungangsberechtigungen gelten.