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Anfrage zum Zugang zum Zahnmedizinstudium für beruflich Qualifizierte

Verfasst: Fr 16. Mai 2025, 22:40
von Ali Azari Kehel
Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Name ist Ali Azari Kehel, ich bin 24 Jahre alt und werde ab dem August 2025 eine Ausbildung zum Pflegefachmann in Deutschland beginnen. Mein langfristiges Ziel ist es, Zahnmedizin an Ihrer Universität zu studieren.

Da ich mein Abitur nicht in Deutschland ,sondern im Iran erworben habe und stattdessen über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie zukünftige Berufserfahrung verfügen werde, möchte ich mich erkundigen, ob ein Zugang zum Zahnmedizinstudium an Ihrer Universität über den Weg „Beruflich Qualifizierte“ möglich ist.

Könnten Sie mir bitte mitteilen:

Ob Sie beruflich Qualifizierte ohne Abitur zum Zahnmedizinstudium zulassen?

Welche konkreten Voraussetzungen dafür gelten (z. B. Anzahl der Berufsjahre, Sprachzertifikate, Aufnahmeprüfung etc.)?

Bis wann und wie man sich bewerben muss?

Ich würde mich sehr über weitere Informationen freuen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Azari Kehel

Re: Anfrage zum Zugang zum Zahnmedizinstudium für beruflich Qualifizierte

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 13:13
von Campus-Center - BK
Hallo Ali Azari Kehel,

eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Zahnmedizin ohne Abitur bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist).

Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung sowie den Punktewerten aus dem HAM-Nat-BQ (siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html) können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.

Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für den Studiengang Zahnmedizin zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Achtung: die Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist überarbeitet worden. Damit hat sich nicht nur das Bewerbungsverfahren, sondern auch die Quote im Zulassungsverfahren für diese Studiengänge geändert: für Bewerber*innen, die sich mit der Note der Eingangsprüfung (nach §38) bzw. mit der Meister-/Fachwirt-/Technikernote (nach §37) plus HAM-Nat-BQ bewerben, stehen zukünftig in der Vorabquote nur noch 0,2% der Studienplätze zur Verfügung. Was bedeutet das?

Für Bewerber:innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 38 und § 37 steht jeweils ein Studienplatz in Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zur Verfügung. Sollten Sie diesen Platz nicht erhalten, rutschen Sie nicht in das „normale Bewerbungsverfahren“, sondern scheiden aus den Zulassungsverfahren aus.

Siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html

In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/. Sollten Sie Rückfragen haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.

Mit besten Grüßen,
BK