Immatrikulationsregelung
Verfasst: Do 5. Jun 2025, 17:01
Hallo liebes Team des Forums,
ich habe eine Frage bezüglich der Einschreibung für Masterstudiengänge. Es gibt ja die Möglichkeit einer Zulassung ohne Bachelor-Abschlusszeugnis mit bedingter Einschreibung in den Masterstudiengang, bis die Absolvierung des Erststudiums fristgerecht nachgereicht wurde. Für die Aushändigung des Abschlusszeugnisses muss man wahrscheinlich immer noch im Erststudium immatrikuliert sein, sonst würde ja auch das transcript of records mitsamt der bisherigen Leistungen nicht mehr vorhanden sein. Bedeutet das, dass durch die bedingte Einschreibung in den Master eine Immatrikulation in Bachelor und Master für kurze Zeit beide gleichzeitig möglich sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße.
ich habe eine Frage bezüglich der Einschreibung für Masterstudiengänge. Es gibt ja die Möglichkeit einer Zulassung ohne Bachelor-Abschlusszeugnis mit bedingter Einschreibung in den Masterstudiengang, bis die Absolvierung des Erststudiums fristgerecht nachgereicht wurde. Für die Aushändigung des Abschlusszeugnisses muss man wahrscheinlich immer noch im Erststudium immatrikuliert sein, sonst würde ja auch das transcript of records mitsamt der bisherigen Leistungen nicht mehr vorhanden sein. Bedeutet das, dass durch die bedingte Einschreibung in den Master eine Immatrikulation in Bachelor und Master für kurze Zeit beide gleichzeitig möglich sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße.