Hallo, wie funktioniert das, wenn ich bis zum 30.09.2025 noch an einer anderen Universität eingeschrieben bin, mich aber bereits ab dem 23.07.2025 für den Master an der Uni Hamburg einschreibe? Gibt es dabei etwas Wichtiges, das ich beachten muss? Und bis wann muss ich mein Bachelorzeugnis bei der Uni Hamburg spätestens nachreichen?
Hallo Annemie,
das ist kein Problem.
Ihre Einschreibung beginnt nicht mit dem 23.7., da beantragen Sie die Einschreibung nur. Ihre Immatrikulation startet erst am 1.10., somit gibt es keine Überschneidung.
Ihr Bachelorzeugnis können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3.) nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
das ist kein Problem.
Ihre Einschreibung beginnt nicht mit dem 23.7., da beantragen Sie die Einschreibung nur. Ihre Immatrikulation startet erst am 1.10., somit gibt es keine Überschneidung.
Ihr Bachelorzeugnis können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3.) nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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