Frage zur Immatrikulationsfrist und Nachreichung des Sprachnachweises
Verfasst: Di 8. Jul 2025, 17:19
Guten Tag,
ich habe eine Zulassung zum Masterstudiengang erhalten und laut den Informationen soll der Zulassungsbescheid in der letzten Juliwoche in meinem STiNE-Account zur Verfügung gestellt werden.
Leider werde ich mein offizielles Deutschnachweis-Zertifikat (C1) erst in der ersten Augustwoche erhalten. Daher habe ich einige Fragen:
Beträgt die Immatrikulationsfrist tatsächlich 7 Tage?
Ich verfüge bereits über ein B2-Zertifikat sowie einen teilweise bestandenen C1-Testnachweis. Besteht die Möglichkeit, diese Nachweise vorläufig einzureichen, bis das vollständige C1-Zertifikat vorliegt?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich darüber informieren könnten, ob es in solchen Fällen Ausnahmen oder alternative Lösungen gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung.
ich habe eine Zulassung zum Masterstudiengang erhalten und laut den Informationen soll der Zulassungsbescheid in der letzten Juliwoche in meinem STiNE-Account zur Verfügung gestellt werden.
Leider werde ich mein offizielles Deutschnachweis-Zertifikat (C1) erst in der ersten Augustwoche erhalten. Daher habe ich einige Fragen:
Beträgt die Immatrikulationsfrist tatsächlich 7 Tage?
Ich verfüge bereits über ein B2-Zertifikat sowie einen teilweise bestandenen C1-Testnachweis. Besteht die Möglichkeit, diese Nachweise vorläufig einzureichen, bis das vollständige C1-Zertifikat vorliegt?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich darüber informieren könnten, ob es in solchen Fällen Ausnahmen oder alternative Lösungen gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung.