Immatrikulationsantrag ohne Anmeldung der Bachelorarbeit möglich?
Verfasst: Mi 23. Jul 2025, 11:07
Moin,
ich fülle gerade den Immatrikulationsantrag (M.Ed. LA der Sekundarstufe I und II / Erziehungswissenschaft/Lehramt; Unterrichtsfächer: Deutsch/Lehramt, Geschichte/Lehramt) aus, nachdem ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe. Ich habe mein Bachelorstudium in Kiel gemacht und habe meine Bachelorarbeit noch nicht angemeldet. Dies wollte ich im August machen. Nun steht aber im Immatrikulationsantrag, dass die Bachelorarbeit angemeldet sein muss. Ich hatte dies extra vor der Bewerbung auf unterschiedlichen Wegen gefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Anmeldung der Bachelorarbeit unerheblich ist und es nur wichtig sei, dass ich das Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Semesters nachreiche. Nun steht aber im Immatrikulationsantrag, dass eine Kopie der Anmeldung der Bachelorarbeit (verpflichtend) notwendig ist. Können Sie mir weiterhelfen?
ich fülle gerade den Immatrikulationsantrag (M.Ed. LA der Sekundarstufe I und II / Erziehungswissenschaft/Lehramt; Unterrichtsfächer: Deutsch/Lehramt, Geschichte/Lehramt) aus, nachdem ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe. Ich habe mein Bachelorstudium in Kiel gemacht und habe meine Bachelorarbeit noch nicht angemeldet. Dies wollte ich im August machen. Nun steht aber im Immatrikulationsantrag, dass die Bachelorarbeit angemeldet sein muss. Ich hatte dies extra vor der Bewerbung auf unterschiedlichen Wegen gefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Anmeldung der Bachelorarbeit unerheblich ist und es nur wichtig sei, dass ich das Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Semesters nachreiche. Nun steht aber im Immatrikulationsantrag, dass eine Kopie der Anmeldung der Bachelorarbeit (verpflichtend) notwendig ist. Können Sie mir weiterhelfen?