Krankeversicherungsnachweis
Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 15:24
Hallo liebes Team,
ich habe bereits herausgefunden, dass man den Nachweis zur Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht oder den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung auch nach der Immatrikulationsfrist nachreichen kann bzw. die Meldung der Krankenkasse auch nach dem Ablauf der Frist passieren kann. Da ich aber noch einiges mit meiner Krankenkasse wegen Versicherungsansprüchen etc. klären muss, ist meine Frage ob es eine Frist gibt, bis wann die Meldung über den Versicherungsstatus endgültig bei der Uni Hamburg eingegangen sein muss, sodass eine endgültige Immatrikulation stattfinden kann?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße,
Alina Fürbeth
ich habe bereits herausgefunden, dass man den Nachweis zur Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht oder den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung auch nach der Immatrikulationsfrist nachreichen kann bzw. die Meldung der Krankenkasse auch nach dem Ablauf der Frist passieren kann. Da ich aber noch einiges mit meiner Krankenkasse wegen Versicherungsansprüchen etc. klären muss, ist meine Frage ob es eine Frist gibt, bis wann die Meldung über den Versicherungsstatus endgültig bei der Uni Hamburg eingegangen sein muss, sodass eine endgültige Immatrikulation stattfinden kann?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße,
Alina Fürbeth