Verbindlichkeit der Online-Immatrikulation
Verfasst: So 27. Jul 2025, 16:45
Liebes Team der UHH,
ich habe eine kurze Frage zum Online-Immatrikulationsantrag beim Master Klinische Psychologie:
Gilt das Einreichen des Online-Immatrikulationsantrags bereits als verbindliche Annahme des Studienplatzes bzw. als endgültige Studienaufnahme?
Ich warte aktuell noch auf weitere Zulassungen von anderen Universitäten, die teils zeitversetzt veröffentlicht werden. Daher würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, zunächst den Immatrikulationsantrag bei Ihnen zu stellen – und den Studienplatz ggf. doch noch zurückzugeben. Wenn ein Zurückgeben oder nicht antreten möglich ist, stellt sich mir die Frage, wie und wann ich dies genau machen kann?
Mein Verständnis:
1. Online-Immatrikulationsantrag abgeben & KV-status rückmelden (bis 3 Monate) => Wie verbindlich ist dies?
2. Prüfung des Antrags
3. Zugangsdaten für STINE & Matrikelnumer
4. Zahlungsaufforderung Semesterbeitrag ca. 4 Wochen nach Immatrikulationsfrist (Ende August) => Wenn ich dies unterlasse, da ich bspw. einen anderen Studienplatz angenommen habe, werde ich nicht eingeschrieben, richtig? Entstehen für mich sonstige Konsequenzen?
5. Immatrikulation
+ Bachelor-Abschlusszeugnis bis Ende des 1. FS
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Anna Esser
ich habe eine kurze Frage zum Online-Immatrikulationsantrag beim Master Klinische Psychologie:
Gilt das Einreichen des Online-Immatrikulationsantrags bereits als verbindliche Annahme des Studienplatzes bzw. als endgültige Studienaufnahme?
Ich warte aktuell noch auf weitere Zulassungen von anderen Universitäten, die teils zeitversetzt veröffentlicht werden. Daher würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, zunächst den Immatrikulationsantrag bei Ihnen zu stellen – und den Studienplatz ggf. doch noch zurückzugeben. Wenn ein Zurückgeben oder nicht antreten möglich ist, stellt sich mir die Frage, wie und wann ich dies genau machen kann?
Mein Verständnis:
1. Online-Immatrikulationsantrag abgeben & KV-status rückmelden (bis 3 Monate) => Wie verbindlich ist dies?
2. Prüfung des Antrags
3. Zugangsdaten für STINE & Matrikelnumer
4. Zahlungsaufforderung Semesterbeitrag ca. 4 Wochen nach Immatrikulationsfrist (Ende August) => Wenn ich dies unterlasse, da ich bspw. einen anderen Studienplatz angenommen habe, werde ich nicht eingeschrieben, richtig? Entstehen für mich sonstige Konsequenzen?
5. Immatrikulation
+ Bachelor-Abschlusszeugnis bis Ende des 1. FS
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Anna Esser