Anfrage zur Krankenversicherung im Zusammenhang mit endgültiger Immatrikulation
Verfasst: Mo 11. Aug 2025, 08:02
Hallo liebes Team,
ich bitte um Auskunft zu meiner aktuellen Situation bezüglich der Krankenversicherung. Soweit ich verstanden habe, bin ich von der Versicherungspflicht befreit, wenn ich bereits in einem EU-Land (bzw. in Estland) versichert bin.
Meine Frage lautet: Was sollte ich tun, wenn die Frist für meine bisherige Krankenversicherung bereits abgelaufen ist, die neue Versicherung jedoch erst dann möglich ist, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung erhalte? Die estnische Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass der Anspruch auf Krankenversicherung nur ab Beginn des Studiums besteht. Zudem muss das Semester bzw. Studienjahr mit konkretem Datum (Beginn und Ende) in der Bescheinigung ausgewiesen sein. Da ich diese Daten jedoch nicht mit meinem Zulassungsbescheid nachweisen kann, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, mich bei der deutschen Krankenkasse erst nach der endgültigen Immatrikulation anzumelden, sofern ich bereits eine gültige estnische Krankenversicherung nachweisen kann.
Deshalb möchte ich wissen, ob die endgültige Immatrikulation auch ohne den Nachweis einer Krankenversicherung erfolgreich erfolgen kann. Inwiefern könnten meine Umstände einen Grund für eine Befreiung von der Versicherungspflicht darstellen, wie es auf der Webseite des Universität Hamburg (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsicherung) beschrieben wird? In einem anderem Fall: Was sollte ich stattdessen tun?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Khodorkovskaia Polina
ich bitte um Auskunft zu meiner aktuellen Situation bezüglich der Krankenversicherung. Soweit ich verstanden habe, bin ich von der Versicherungspflicht befreit, wenn ich bereits in einem EU-Land (bzw. in Estland) versichert bin.
Meine Frage lautet: Was sollte ich tun, wenn die Frist für meine bisherige Krankenversicherung bereits abgelaufen ist, die neue Versicherung jedoch erst dann möglich ist, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung erhalte? Die estnische Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass der Anspruch auf Krankenversicherung nur ab Beginn des Studiums besteht. Zudem muss das Semester bzw. Studienjahr mit konkretem Datum (Beginn und Ende) in der Bescheinigung ausgewiesen sein. Da ich diese Daten jedoch nicht mit meinem Zulassungsbescheid nachweisen kann, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, mich bei der deutschen Krankenkasse erst nach der endgültigen Immatrikulation anzumelden, sofern ich bereits eine gültige estnische Krankenversicherung nachweisen kann.
Deshalb möchte ich wissen, ob die endgültige Immatrikulation auch ohne den Nachweis einer Krankenversicherung erfolgreich erfolgen kann. Inwiefern könnten meine Umstände einen Grund für eine Befreiung von der Versicherungspflicht darstellen, wie es auf der Webseite des Universität Hamburg (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsicherung) beschrieben wird? In einem anderem Fall: Was sollte ich stattdessen tun?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Khodorkovskaia Polina