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Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium

Verfasst: Do 8. Jan 2026, 22:16
von Anna138
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ab dem Wintersemester 2026 ein Ergänzungsstudium im Fach Informatik an der Universität Hamburg aufnehmen.

Für die Prüfung meines BAföG-Anspruchs benötige ich eine offizielle „Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium“.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und wie ich die Bescheinigung beantragen kann?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium

Verfasst: Mo 12. Jan 2026, 10:55
von Campus Center - AO
Liebe Anna138,
der Abschnitt „Bescheinigung nach § 9 BAföG" ist Bestandteil Ihrer Online-Semesterbescheinigung, die Sie in Ihrem STINE Account zur Verfügung gestellt bekommen nachdem Sie für das Ergänzungsstudium immatrikuliert sind.

Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium

Verfasst: Mo 12. Jan 2026, 14:40
von Anna138
Verstehe ich richtig, dass ich vor der Immatrikulation an der Universität keine Möglichkeit habe zu prüfen, ob ich BAföG-berechtigt bin?
Diese Bescheinigung ist für die Prüfung erforderlich, wird aber erst nach der Immatrikulation ausgestellt – das bedeutet doch einen geschlossenen Kreis.
Gibt es in dieser Situation eine Lösung oder eine alternative Möglichkeit?

Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium

Verfasst: Mo 12. Jan 2026, 17:10
von Campus Center - AO
Liebe Anna,
richtig, vor der Immatrikulation kann die Semesterbescheinigung nicht ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk, dort wird Beratung zum Thema BAföG angeboten: https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... erung-best