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Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis

Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 09:41
von Samir Ameur
Guten Tag,

nachdem ich die Zulassung zum Masterstudium bekommen habe, habe ich bereits die erforderlichen Unterlagen zur Annahme des Studienplatzes eingereicht. Es fehlt jedoch noch der Krankenversicherungsnachweis, den ich innerhalb von 10 Tagen nachreichen kann. Gilt diese Nachreichfrist für die 10 Tage nach Eingang der Unterlagen oder die 10 Tage nach Fristende, d.h. nach dem 31.8.?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis

Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 20:35
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Herr Ameur,

Sie können die Bescheinigung auch noch nach Ablauf der 10 Tage nachreichen, müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 12:02
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki