Gesetztext beim Attest für eine Beurlaubung
Verfasst: Mi 31. Aug 2016, 11:05
Mein Anliegen ist, dass ich mich beurlauben möchte.
Für eine korrekte Beurlaubung gehört aber ein Attest dazu.
Mein Arzt kann jedoch das Attest nicht ausstellen da er nicht den dazu gehörigen Gesetzestext der UNI Hamburg kennt (unter welchen Umständen Atteste ausgestellt werden müssen, ob man gewiss Textpassagen erwähnen muss wie z.B. zu 50% studierunfähig etc.)
Ich habe im Internet nichts finden können.
Könnte mir jemand den vollen Gesetztext kopieren/nennen für Atteste bei Beurlaubungen?
Oder was ein Attest alles beinhalten muss?
Danke im voraus.
Für eine korrekte Beurlaubung gehört aber ein Attest dazu.
Mein Arzt kann jedoch das Attest nicht ausstellen da er nicht den dazu gehörigen Gesetzestext der UNI Hamburg kennt (unter welchen Umständen Atteste ausgestellt werden müssen, ob man gewiss Textpassagen erwähnen muss wie z.B. zu 50% studierunfähig etc.)
Ich habe im Internet nichts finden können.
Könnte mir jemand den vollen Gesetztext kopieren/nennen für Atteste bei Beurlaubungen?
Oder was ein Attest alles beinhalten muss?
Danke im voraus.