Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule vor Immatrikulation? Widerspruch
Verfasst: Do 5. Feb 2026, 18:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte meinen Immatrikulationsantrag ausfüllen, allerdings ist eine Frage aufgetreten bzgl. des notwendigen Zeitpunkts der Exmatrikulation an der vorherigen Uni. Ich muss dort nämlich im nächsten Semester weiter eingeschrieben sein, bis ich mein Bachelorzeugnis erhalte (welches ich allerdings nicht für Jura 1. Semester in Hamburg brauchte).
Aus meiner Sicht gibt es einen Widerspruch zwischen der Antworten im Forum und der Formulierung in meinem Immatrikulationsantrag.
Antwort im Forum war bisher:
"2) Wie Sie im digitalen Immatrikulationsantrag lesen können, müssen Sie dort nur bestätigen, dass Sie sich spätestens zum Ende Ihres ersten Semesters an der Universität Hamburg an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikulieren werden."
In meinem Immatrikulationsantrag steht jedoch: "Ich versichere hiermit, dass ich mich an der Hochschule, bei der ich in dem meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg vorhergehenden Semester immatrikuliert war, bereits exmatrikuliert habe oder mich spätestens bis zum Beginn des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg exmatrikulieren werde. Mir ist bekannt, dass es zu einer Versagung der Immatrikulation bzw. zu einer Exmatrikulation an der Universität Hamburg führt, wenn ich die Exmatrikulation an meiner vorherigen Hochschule nicht vornehme und zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein genehmigter Antrag für ein Doppelstudium vorgelegen hat."
Welcher Maßgabe ist zu folgen? Wenn es tatsächlich so wäre, wie es die zweite Antwort suggeriert, gäbe es dann eine Möglichkeit, sich trotzdem zu immatrikulieren?
Vielen Dank im Voraus!
ich wollte meinen Immatrikulationsantrag ausfüllen, allerdings ist eine Frage aufgetreten bzgl. des notwendigen Zeitpunkts der Exmatrikulation an der vorherigen Uni. Ich muss dort nämlich im nächsten Semester weiter eingeschrieben sein, bis ich mein Bachelorzeugnis erhalte (welches ich allerdings nicht für Jura 1. Semester in Hamburg brauchte).
Aus meiner Sicht gibt es einen Widerspruch zwischen der Antworten im Forum und der Formulierung in meinem Immatrikulationsantrag.
Antwort im Forum war bisher:
"2) Wie Sie im digitalen Immatrikulationsantrag lesen können, müssen Sie dort nur bestätigen, dass Sie sich spätestens zum Ende Ihres ersten Semesters an der Universität Hamburg an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikulieren werden."
In meinem Immatrikulationsantrag steht jedoch: "Ich versichere hiermit, dass ich mich an der Hochschule, bei der ich in dem meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg vorhergehenden Semester immatrikuliert war, bereits exmatrikuliert habe oder mich spätestens bis zum Beginn des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg exmatrikulieren werde. Mir ist bekannt, dass es zu einer Versagung der Immatrikulation bzw. zu einer Exmatrikulation an der Universität Hamburg führt, wenn ich die Exmatrikulation an meiner vorherigen Hochschule nicht vornehme und zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein genehmigter Antrag für ein Doppelstudium vorgelegen hat."
Welcher Maßgabe ist zu folgen? Wenn es tatsächlich so wäre, wie es die zweite Antwort suggeriert, gäbe es dann eine Möglichkeit, sich trotzdem zu immatrikulieren?
Vielen Dank im Voraus!