Frage zum NC und Nachrückverfahren im Lehramt Sonderpädagogik (Profil Sek)
Verfasst: Do 12. Mär 2026, 09:58
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe Verständnisfragen zum Zulassungsverfahren im Bachelor Lehramt für Sonderpädagogik (Profilbildung Sekundarstufe).
1) In den NC-Tabellen der vergangenen Jahre tauchen Grenzwerte sowohl für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft als auch für Sonderpädagogik auf. Daher würde ich gern genauer verstehen, wie diese beiden Teilstudiengänge im Auswahlverfahren zusammenwirken.
Werden Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik im Zulassungsverfahren getrennt gerankt, oder werden sie für das Auswahlverfahren faktisch zusammengefasst (z. B. eine gemeinsame Rangliste bzw. Losgruppe)?
Hintergrund meiner Frage ist das Losverfahren innerhalb einer Ranggruppe:
Falls Bewerberinnen und Bewerber in eine Losgruppe fallen, müsste man dann theoretisch für beide Teilstudiengänge separat ausgelost werden, oder erfolgt die Entscheidung einmal für die Kombination aus Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik?
2) Außerdem habe ich eine Frage zum Nachrückverfahren. In einem Beitrag im Forum wurde erläutert, dass im Vergabeverfahren mit drei kombinierten Teilstudiengängen eine besondere Dynamik entsteht, weil frei werdende Studienplätze im Nachrückverfahren jeweils mit genau der Fächerkombination vergeben werden, die der ursprüngliche Studienplatz hatte.
Ich plane mich mit der Kombination: Erziehungswissenschaft – Sonderpädagogik – Informatik zu bewerben. Da Informatik als Unterrichtsfach deutlich seltener gewählt wird als viele andere Fächer, frage ich mich, wie sich das im Nachrückverfahren auswirkt.
Ist es im Nachrückverfahren tatsächlich so, dass nur Bewerberinnen und Bewerber mit genau der Fächerkombination nachrücken können, deren Studienplatz frei geworden ist?
Oder können frei werdende Plätze auch an Bewerber mit einer anderen Kombination vergeben werden, wenn diese in den entsprechenden Ranglisten weiter vorne stehen?
Ich frage, weil ich Sorge habe, dass bei einer seltenen Kombination die Chancen im Nachrückverfahren deutlich geringer sein könnten, falls ich im Hauptverfahren knapp nicht zugelassen werde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe Verständnisfragen zum Zulassungsverfahren im Bachelor Lehramt für Sonderpädagogik (Profilbildung Sekundarstufe).
1) In den NC-Tabellen der vergangenen Jahre tauchen Grenzwerte sowohl für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft als auch für Sonderpädagogik auf. Daher würde ich gern genauer verstehen, wie diese beiden Teilstudiengänge im Auswahlverfahren zusammenwirken.
Werden Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik im Zulassungsverfahren getrennt gerankt, oder werden sie für das Auswahlverfahren faktisch zusammengefasst (z. B. eine gemeinsame Rangliste bzw. Losgruppe)?
Hintergrund meiner Frage ist das Losverfahren innerhalb einer Ranggruppe:
Falls Bewerberinnen und Bewerber in eine Losgruppe fallen, müsste man dann theoretisch für beide Teilstudiengänge separat ausgelost werden, oder erfolgt die Entscheidung einmal für die Kombination aus Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik?
2) Außerdem habe ich eine Frage zum Nachrückverfahren. In einem Beitrag im Forum wurde erläutert, dass im Vergabeverfahren mit drei kombinierten Teilstudiengängen eine besondere Dynamik entsteht, weil frei werdende Studienplätze im Nachrückverfahren jeweils mit genau der Fächerkombination vergeben werden, die der ursprüngliche Studienplatz hatte.
Ich plane mich mit der Kombination: Erziehungswissenschaft – Sonderpädagogik – Informatik zu bewerben. Da Informatik als Unterrichtsfach deutlich seltener gewählt wird als viele andere Fächer, frage ich mich, wie sich das im Nachrückverfahren auswirkt.
Ist es im Nachrückverfahren tatsächlich so, dass nur Bewerberinnen und Bewerber mit genau der Fächerkombination nachrücken können, deren Studienplatz frei geworden ist?
Oder können frei werdende Plätze auch an Bewerber mit einer anderen Kombination vergeben werden, wenn diese in den entsprechenden Ranglisten weiter vorne stehen?
Ich frage, weil ich Sorge habe, dass bei einer seltenen Kombination die Chancen im Nachrückverfahren deutlich geringer sein könnten, falls ich im Hauptverfahren knapp nicht zugelassen werde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen