Nachreichen des Bachelorabschlusses
Verfasst: Do 22. Sep 2016, 14:17
Guten Tag,
ich wurde für den Masterstudiengang Technomathematik an der Uni Hamburg zugelassen und habe auch die Immatrikulation veranlasst.
Ursprünglich war geplant, dass die Verteidigung meiner Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung am 27.09. stattfindet. Nun ist aber der Zweitprüfer erkrankt und der Termin wurde auf den 13.10. verschoben.
Somit bin ich zu Beginn meines Masterstudiums formal noch nicht im Besitz des Bachelorabschlusses und die letzte Prüfungsleistung des Bachelors findet erst im ersten Mastersemester statt.
Bereitet dies verwaltungstechnische Schwierigkeiten oder ist alles in Ordnung, solange das Bachelorzeugnis dann im Laufe des ersten Mastersemesters nachgereicht wird?
Herzliche Grüße,
Clemens
ich wurde für den Masterstudiengang Technomathematik an der Uni Hamburg zugelassen und habe auch die Immatrikulation veranlasst.
Ursprünglich war geplant, dass die Verteidigung meiner Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung am 27.09. stattfindet. Nun ist aber der Zweitprüfer erkrankt und der Termin wurde auf den 13.10. verschoben.
Somit bin ich zu Beginn meines Masterstudiums formal noch nicht im Besitz des Bachelorabschlusses und die letzte Prüfungsleistung des Bachelors findet erst im ersten Mastersemester statt.
Bereitet dies verwaltungstechnische Schwierigkeiten oder ist alles in Ordnung, solange das Bachelorzeugnis dann im Laufe des ersten Mastersemesters nachgereicht wird?
Herzliche Grüße,
Clemens