Nachreichen Sprachliche Voraussetzungen
Verfasst: Mi 26. Okt 2016, 00:49
Ich plane, ein Masterstudium in Geschichte in April 2017 zu beginnen. Die sprachlichen Voraussetzungen dafür sind Deutsch (C1) und zwei Fremdsprachen (B1). Weil ich Englisch als Muttersprache habe, brauche ich eine Sprache mehr. Darf ich diese Voraussetzung nachreichen und mein Studium trotzdem in April anfangen? Darf ich diese Sprachkurse für den Freien Wahlbereich des Geschichtestudiums nutzen?
Ich habe eine anerkannte deutsche Sprachprüfung noch nicht bestanden. Falls ich das nicht vor der Bewerbungsfrist mache, dürfte ich das auch nachreichen?
Danke für jede Hilfe.
Ich habe eine anerkannte deutsche Sprachprüfung noch nicht bestanden. Falls ich das nicht vor der Bewerbungsfrist mache, dürfte ich das auch nachreichen?
Danke für jede Hilfe.