Parallelstudium an der Fernuniversität
Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:54
Hallo,
ich habe meinen Bachelor in Psychologie an der FU Hagen gemacht und studiere seit diesem Wintersemester im Masterstudiengang an der Uni Hamburg, allerdings noch mit einer eingeschränkten Zulassung, da ich die Ausstellung meines Bachelorzeugnis erst jetzt beantragen kann und ich dieses ja noch nachreichen muss.
Ich würde allerdings gern auch weiterhin an der FU eingeschrieben bleiben, um dort einen anderen, nicht-psychologischen Bachelor in Teilzeit zu studieren. Von der FU aus gäbe es dabei kein Problem, diese würden mich per Antrag als Studiengangszweithörer einstufen und eine Bescheinigung ausstellen, dass ich nicht mehr im Bachelorstudiengang Psychologie eingeschrieben bin.
Ist das Ganze so möglich und wenn ja, was muss ich in diesem Fall genau tun oder beantragen? Wie soll ich insbesondere hinsichtlich der von der Uni HH geforderten Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des 1. Mastersemesters verfahren, die ich ja so dann nicht vorlegen kann?
Eine zweite Frage: Durch die späte Korrektur meiner Bachelorarbeit hat sich meine Note, die ich bei der Bewerbung angegeben habe (Transcript of Records), nun geringfügig verschlechtert. Hat dies nachträglich Auswirkungen auf meinen Studienplatz?
Viele Grüße
Sandra
ich habe meinen Bachelor in Psychologie an der FU Hagen gemacht und studiere seit diesem Wintersemester im Masterstudiengang an der Uni Hamburg, allerdings noch mit einer eingeschränkten Zulassung, da ich die Ausstellung meines Bachelorzeugnis erst jetzt beantragen kann und ich dieses ja noch nachreichen muss.
Ich würde allerdings gern auch weiterhin an der FU eingeschrieben bleiben, um dort einen anderen, nicht-psychologischen Bachelor in Teilzeit zu studieren. Von der FU aus gäbe es dabei kein Problem, diese würden mich per Antrag als Studiengangszweithörer einstufen und eine Bescheinigung ausstellen, dass ich nicht mehr im Bachelorstudiengang Psychologie eingeschrieben bin.
Ist das Ganze so möglich und wenn ja, was muss ich in diesem Fall genau tun oder beantragen? Wie soll ich insbesondere hinsichtlich der von der Uni HH geforderten Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des 1. Mastersemesters verfahren, die ich ja so dann nicht vorlegen kann?
Eine zweite Frage: Durch die späte Korrektur meiner Bachelorarbeit hat sich meine Note, die ich bei der Bewerbung angegeben habe (Transcript of Records), nun geringfügig verschlechtert. Hat dies nachträglich Auswirkungen auf meinen Studienplatz?
Viele Grüße
Sandra