Seite 1 von 1

Widerspruch und Klage

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 02:25
von Mary_600
Hallo,
ich weiß nicht ob ich mit der Frage hier richtig bin.
ich hatte mich versucht für Soziologie einzuklagen, dies hatte aber keinen Erfolg.Wir waren 10 Kläger und 2 Anträge wurden abgelehnt. Kann man denn noch nachrücken, wenn jemand sich doch noch entschließt den Studienplatz nicht anzunehmen bzw die Einschreibung nicht vornimmt ?
Mit freundlichen Grüßen Mary

Re: Widerspruch und Klage

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 08:18
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Mary,

Die Nachrückverfahren für das Wintersemester 2016/17 sind mittlerweile abgeschlossen.Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, nachzurücken.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Widerspruch und Klage

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 11:49
von Mary_600
Ich meine wenn der Eingeklagte den Studienplatz nicht annimmt.

Re: Widerspruch und Klage

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 13:38
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Mary,

Entschuldigen Sie - dann habe ich Ihre Frage missverstanden. Nein, in Bezug auf Klageverfahren gibt es prinzipiell keine Nachrückverfahren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling