Hallo Vince,
Jetzt verstehe ich Ihre Frage besser - danke! Für die Bewerbung müssen Sie die Eignungsprüfung nicht ablegen. Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung ist ebenfalls erst im Fall einer Zulassung zur Immatrikulation einzureichen.
Um Wartezeit zu sammeln, müssen Sie sich aber nicht bewerben. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Wenn Sie ein FSJ absolvieren, kann es aber aus einem anderen Grund für Sie sinnvoll sein, sich schon in diesem Jahr zu bewerben: Sollten Sie in diesem Jahr zugelassen werden, können Sie, wenn Sie das Studium aufgrund des Dienstes nicht antreten können, im nächsten Jahr bevorzugt zugelassen werden. Informationen zur bevorzugten Zulassung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling