Hallo,
ich habe Chemieingenieur studiert, jedoch eine Orientierungsprüfung im dritten Semester, die relevant für das weitere Studium gewesen war nicht geschafft. Dabei musste ich mich für das vierte Semester einschreiben, bevor ich die Endergebnisse der Nachklausur vorligen hatte und wusste ob ich weiter studieren konnte. Jetzt wurde ich exmatrikuliert, jedoch erst anfangs des vierten Semesters.
Nun zu meiner Frage: Kann ich dieses Semester als Wartesemester angeben oder muss ich angeben, dass ich bis Ende des SS 15 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war?
MfG,
Markus