Immatrikulationsantrag
Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 12:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte einige Fragen, die beim Zusammensuchen der Immatrikulationsunterlagen aufkamen.
-Im Immatrikulationsantrag findet sich ein Punkt, bei dem nicht bestandene Prüfungen aufgelistet werden sollen: "B: ANGABEN ZU NICHT BESTANDENEN PRÜFUNGEN". Muss man hier wirklich alle Veranstaltungen, die man einmal angefangen und nicht bestanden hat auflisten? Im Anschluss dieser Frage findet sich nämlich keine Liste sondern schlicht die Angabe eines Studiengangs. Kann mir jemand diesen Punkt erklären?
-Beim Einreichen der Unterlagen sollen einige Dokumente, die man bereits bei der Bewerbung eingereicht hat, noch einmal beglaubigt eingereicht werden. (Information kommt aus https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf ) Davon ausgenommen ist dann das "Anschreiben". Ist damit Onlineformular, dass bei der Bewerbung oben auf lag gemeint? Wenn nicht, welches andere Dokument? Zudem habe ich die Frage, ob meine Transcripts of Records, die ich während meines Erasmusaufenthalts erhielt zum Punkt "Nachweise über Berufserfahrung und Auslandserfahrungen" zählen.
-Bei der Bewerbung musste ich eine Liste aller bestandenen Veranstaltungen einreichen. Diese druckt man für gewöhnlich schlicht aus und sie sollte damit auch offiziell gültig sein. Ist für diese Art der Dokumente auch eine beglaubigte Kopie nötig oder reicht schlicht eine normale Kopie? Die selbe Frage hätte ich auch zu meinem Transcript of Records meines Erasmusaufenthalts.
Ich würde mich über eine rasche Beantwortung dieser Fragen freuen. Mein Antrag muss bereits am 30. in Hamburg eingegangen sein!
P.S.: Eine kleine Anregung. Ist es nicht möglich Bewerbern den Link https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf schon vor der Ausstellung des offiziellen Zulassungsbescheides zukommen zu lassen. Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig ist alle Dokumente innerhalb einer Woche zu organisieren, insbesondere, wenn man sich aus dem Ausland bewirbt.
Ich hätte einige Fragen, die beim Zusammensuchen der Immatrikulationsunterlagen aufkamen.
-Im Immatrikulationsantrag findet sich ein Punkt, bei dem nicht bestandene Prüfungen aufgelistet werden sollen: "B: ANGABEN ZU NICHT BESTANDENEN PRÜFUNGEN". Muss man hier wirklich alle Veranstaltungen, die man einmal angefangen und nicht bestanden hat auflisten? Im Anschluss dieser Frage findet sich nämlich keine Liste sondern schlicht die Angabe eines Studiengangs. Kann mir jemand diesen Punkt erklären?
-Beim Einreichen der Unterlagen sollen einige Dokumente, die man bereits bei der Bewerbung eingereicht hat, noch einmal beglaubigt eingereicht werden. (Information kommt aus https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf ) Davon ausgenommen ist dann das "Anschreiben". Ist damit Onlineformular, dass bei der Bewerbung oben auf lag gemeint? Wenn nicht, welches andere Dokument? Zudem habe ich die Frage, ob meine Transcripts of Records, die ich während meines Erasmusaufenthalts erhielt zum Punkt "Nachweise über Berufserfahrung und Auslandserfahrungen" zählen.
-Bei der Bewerbung musste ich eine Liste aller bestandenen Veranstaltungen einreichen. Diese druckt man für gewöhnlich schlicht aus und sie sollte damit auch offiziell gültig sein. Ist für diese Art der Dokumente auch eine beglaubigte Kopie nötig oder reicht schlicht eine normale Kopie? Die selbe Frage hätte ich auch zu meinem Transcript of Records meines Erasmusaufenthalts.
Ich würde mich über eine rasche Beantwortung dieser Fragen freuen. Mein Antrag muss bereits am 30. in Hamburg eingegangen sein!
P.S.: Eine kleine Anregung. Ist es nicht möglich Bewerbern den Link https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf schon vor der Ausstellung des offiziellen Zulassungsbescheides zukommen zu lassen. Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig ist alle Dokumente innerhalb einer Woche zu organisieren, insbesondere, wenn man sich aus dem Ausland bewirbt.