Bearbeitet Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen KV
Hallo,


ich bin seit meiner Geburt privat krankenversichert und habe darüber auch bereits die Bestätigung für den Immatrikulationsantrag erhalten.
Allerdings ist die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen KV immer noch nicht bei mir eingetroffen.
Kann ich nur diese Bestätigung nach dem 23. August nachreichen oder verliere ich damit meinen Studienplatz?


Danke und schönes Wochenende!


Lena
Re: Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen KV
Liebe Lena,

den Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht können Sie nachreichen, Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten