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Zuletzt geändert von Klaus Peter am Do 24. Jan 2019, 21:57, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Frau Roick,
Sofern Ihr Immatrikulationsantrag eingegangen ist und Sie sich mit Ihrem bestehenden STiNE-Account für den neuen Studiengang beworben haben, können Sie bereits jetzt den Semesterbeitrag bezahlen - für die Umschreibung ist das unproblematisch.
Ebenfalls unproblematisch ist es, wenn Ihr Masterzeugnis nicht vor dem 01.10. vorliegt - hier ergäbe sich nur ein Problem, wenn Ihr vorheriges Studium nicht vor dem Ende des Wintersemesters 17/18 beendet wäre, d.h. Ihr Zeugnis nicht vor dm 31.03.2018 ausgestellt würde. Eine gesonderte Exmatrikulation ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Ihr Immatrikulationsantrag eingegangen ist und Sie sich mit Ihrem bestehenden STiNE-Account für den neuen Studiengang beworben haben, können Sie bereits jetzt den Semesterbeitrag bezahlen - für die Umschreibung ist das unproblematisch.
Ebenfalls unproblematisch ist es, wenn Ihr Masterzeugnis nicht vor dem 01.10. vorliegt - hier ergäbe sich nur ein Problem, wenn Ihr vorheriges Studium nicht vor dem Ende des Wintersemesters 17/18 beendet wäre, d.h. Ihr Zeugnis nicht vor dm 31.03.2018 ausgestellt würde. Eine gesonderte Exmatrikulation ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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