Rücktritt von der Immatrikulation?
Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 11:10
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe einen Zulassungsbescheid von der Uni Hamburg erhalten und müsste nun bis zum 30.08. meine Immatrikulationsunterlagen einreichen, wenn ich den Platz annehmen wollte. Die Uni Hamburg ist allerdings meine Zweitwahl - ich warte noch auf Nachricht von meiner Erstwahl und das kann noch ein wenig dauern. Da ich natürlich im Fall einer Absage von besagter Erstwahl, nicht ohne einen Masterplatz dastehen möchte, frage ich mich, was für mich das Schlauste wäre. Ist es möglich, den Antrag auf Immatrikulation an die Uni Hamburg zu senden und im Falle einer Zusage von meiner Erstwahl den Platz wieder abzugeben? Ist das mit großem Aufwand verbunden? Schön finde ich das natürlich nicht, aber es ginge wohl nicht anders.
Ich habe noch eine weitere Frage: Ich habe meinen Bachelor nicht an der Uni Hamburg gemacht und soll den Immatrikulationsunterlagen ein Transcript of Records anfügen. An meiner derzeitigen Uni sind die mit einem Code versehen, mit dem sich die Echtheit des Transcrpts verifizieren lässt. Reicht das als "Beglaubigung" aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Lea Fischer
ich habe einen Zulassungsbescheid von der Uni Hamburg erhalten und müsste nun bis zum 30.08. meine Immatrikulationsunterlagen einreichen, wenn ich den Platz annehmen wollte. Die Uni Hamburg ist allerdings meine Zweitwahl - ich warte noch auf Nachricht von meiner Erstwahl und das kann noch ein wenig dauern. Da ich natürlich im Fall einer Absage von besagter Erstwahl, nicht ohne einen Masterplatz dastehen möchte, frage ich mich, was für mich das Schlauste wäre. Ist es möglich, den Antrag auf Immatrikulation an die Uni Hamburg zu senden und im Falle einer Zusage von meiner Erstwahl den Platz wieder abzugeben? Ist das mit großem Aufwand verbunden? Schön finde ich das natürlich nicht, aber es ginge wohl nicht anders.
Ich habe noch eine weitere Frage: Ich habe meinen Bachelor nicht an der Uni Hamburg gemacht und soll den Immatrikulationsunterlagen ein Transcript of Records anfügen. An meiner derzeitigen Uni sind die mit einem Code versehen, mit dem sich die Echtheit des Transcrpts verifizieren lässt. Reicht das als "Beglaubigung" aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Lea Fischer