Bearbeitet Exmatrikulationsnachweis nachreichen
Schönen guten Tag,

ich habe mich für dieses Semester auf den Studiengang B.Sc. Mathematik beworben, wurde angenommen und habe den Immatrikulationsantrag auch bereits abgegeben.
Mir fehlt jetzt nur noch ein Exmatrikulationsnachweis der Uni an der ich vorher in einem anderen Studiengang eingeschrieben war.
Die Exmatrikulation wurde auch bereits von mir beantragt nur bin ich mir nicht sicher ob der Nachweis zur Exmatrikulation bis zum 01.09 (10 Tage nachdem ich die Immatrikulationsunterlagen abgegeben habe) bei mir eintrifft.
Ich habe die Uni bereits kontaktiert konnte aber keine Antwort erhalten.
Muss dieser Nachweis wirklich in den 10 Tagen nachgereicht werden oder geht dies auch später, ich bin da ein wenig verwirrt weil es in den Informationen auf der Website und einigen Beiträgen hier im Forum wie:

viewtopic.php?t=2628

unterschiedliche Angaben gibt.

MfG
Re: Exmatrikulationsnachweis nachreichen
Hallo DLW,

Ihre Immatrikulation ist nicht gefährdet, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nicht innerhalb von 10 Tagen nachreichen. Es ist aber in diesem Fall - wie in dem Forumsbeitrag, auf den Sie hinweisen, erläutert - möglich, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen nicht rechtzeitig zum 01.10. erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulationsnachweis nachreichen
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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