Exmatrikulation
Verfasst: Do 14. Sep 2017, 11:25
Hallo,
ich habe von der UHH eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium erhalten. Momentan schreibe ich noch meine Bachelorarbeit an meiner derzeitigen Universität (Oldenburg).
1. Ist es richtig, dass ich mein Bachelorzeugnis, sowie meine Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 31.3 an der UHH nachreichen kann? Das heißt ich mich nicht bis zum 30.9 von meiner jetzigen Universität exmatrikulieren muss?
Ich frage deshalb nach, weil meine derzeitige Uni behauptet, dass ich nicht an zwei Universitäten parallel eingeschrieben sein kann. Weiter wurde mir gesagt, dass ich mich bis zum 30.9 exmatrikulieren muss, wenn ich bei Ihnen an der UHH das Masterstudium beginnen will. Bei Ihnen steht jedoch etwas anderes: "Wenn Sie für einen Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben werden, da das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nach Abschluss des Bachelorstudiums zusammen mit dem Bachelorzeugnis ein."
Herzliche Grüße
Rabea Strathmann
ich habe von der UHH eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium erhalten. Momentan schreibe ich noch meine Bachelorarbeit an meiner derzeitigen Universität (Oldenburg).
1. Ist es richtig, dass ich mein Bachelorzeugnis, sowie meine Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 31.3 an der UHH nachreichen kann? Das heißt ich mich nicht bis zum 30.9 von meiner jetzigen Universität exmatrikulieren muss?
Ich frage deshalb nach, weil meine derzeitige Uni behauptet, dass ich nicht an zwei Universitäten parallel eingeschrieben sein kann. Weiter wurde mir gesagt, dass ich mich bis zum 30.9 exmatrikulieren muss, wenn ich bei Ihnen an der UHH das Masterstudium beginnen will. Bei Ihnen steht jedoch etwas anderes: "Wenn Sie für einen Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben werden, da das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nach Abschluss des Bachelorstudiums zusammen mit dem Bachelorzeugnis ein."
Herzliche Grüße
Rabea Strathmann