Antrag auf Exmatrikulation notwendig?
Verfasst: Di 26. Sep 2017, 14:46
Moin!
Ich habe am 11.10. meine mündliche Abschlussprüfung, die das Ende des Jurastudiums (1. Staatsexamen) darstellt. Aufgrund der Vornoten ist es ausgeschlossen/nicht möglich, dass ich die Prüfung nicht bestehe. Ich sehe es deshalb nicht notwendig mich für 11 Tage weiterhin zu immatrikulieren, die Studienordnung verlangt eine Immatrikulation nur während der Prüfungsanmeldung, nicht jedoch bei Abschluss des Studiums. Ist es in Ordnung, wenn ich einfach davon absehe den Semesterbeitrag zu zahlen und dann "Zwangsexmatrikuliert" werde?
Vielen Dank und beste Grüße!
Ich habe am 11.10. meine mündliche Abschlussprüfung, die das Ende des Jurastudiums (1. Staatsexamen) darstellt. Aufgrund der Vornoten ist es ausgeschlossen/nicht möglich, dass ich die Prüfung nicht bestehe. Ich sehe es deshalb nicht notwendig mich für 11 Tage weiterhin zu immatrikulieren, die Studienordnung verlangt eine Immatrikulation nur während der Prüfungsanmeldung, nicht jedoch bei Abschluss des Studiums. Ist es in Ordnung, wenn ich einfach davon absehe den Semesterbeitrag zu zahlen und dann "Zwangsexmatrikuliert" werde?
Vielen Dank und beste Grüße!