Beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 15:57
Für die Immatrikulation muss ich neben dem ausgefüllten Antrag auch mein Abiturzeugnis "amtlich beglaubigt" einreichen. Das ist jetzt evtl. eine blöde Frage aber ist damit gemeint dass die Kopie, welche ich vom Originaldokument anfertige, beglaubigt werden muss (als Bestätigung dass es sich um eine wirklich Kopie des Originals handelt) oder ist damit gemeint dass das Zeugnis selbst ein "beglaubigtes Zeugnis" sein muss. In letzterem Fall wüsste ich ich nicht ganz was das bedeutet und ob mein Zeugnis so in Ordnung ist.
Zusatzfrage: Ist es in Ordnung die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten bei Ihnen zu werfen oder müssen diese zwingend auf dem postalischen Wege übermittelt werden? (Da die Frist bereits am Dienstag abläuft)
MFG
Nico
Zusatzfrage: Ist es in Ordnung die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten bei Ihnen zu werfen oder müssen diese zwingend auf dem postalischen Wege übermittelt werden? (Da die Frist bereits am Dienstag abläuft)
MFG
Nico