Exmatrikulation nach Abgabe der Masterarbeit

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BG123
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Registriert: Mi 1. Jul 2015, 09:12

Bearbeitet Exmatrikulation nach Abgabe der Masterarbeit

Beitrag von BG123 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen, ich reiche meine Masterarbeit als letzte Prüfungsleistung Ende September 2015 ein und die Korrektur sowie die Anfertigung der Zeugnisse dauert noch bis in das Wintersemester 15/16 hinein (z.B. bis Dezember 2015). Kann ich mich dann noch für das ganze WIntersemester 15/16 einschreiben (d.h. bis März 2016) oder werde ich zu irgendeinem Zeitpunkt automatisch exmatrikuliert?


Vielen Dank für Ihre Antwort.


Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Exmatrikulation nach Abgabe der Masterarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r BG123,

Wenn Sie sich zum Wintersemester 2015/16 per Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden, bleiben Sie für das gesamte Semester eingeschrieben, sofern Sie nicht selbst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Masterarbeit vor dem Beginn des Semesters einreichen und im Laufe des Semesters Ihr Studium endgültig abschließen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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