Immatrikulatonsantrag während Urlaub Krankenversicherungsbescheinigung nachreichen möglich ?
Verfasst: So 7. Jan 2018, 18:37
Guten Tag sehr geehrte Forummitarbeiter,
ich habe mich für dieses Sommersemester 2018 an der Uni 2018 beworben. Die Bescheide werden ja am 7.2.2018 rausgegeben. Ich bin aber leider vom 1.2 bis zum 20.2 nicht in Deutschland und mir ist bewusst, dass ich 2 Wochen nach der Bekanntgabe der Bescheide meinen Immatrikulationsnantrag an der Uni einreichen muss d.h. am 21.2 ist der letzte Termin zur Annahme und am 21.2 muss der Immatrikulationsantrag im Postfach der Uni sein oder ? Ich würde im Ausland den Antrag online annehmen und ein Freund von mir würde dann alle notwendigen Unterlagen an die Uni fristgerecht abschicken, die ich vor meiner Abreise vorbereite, falls ich im Fall der Fälle angenommen werden würden. Das einzige Problem ist, dass ich persönlich ja zu meiner Krankenkasse gehen muss, um den Nachweis erhalten zu könne, was mein Freund ja nicht für mich übernehmen könnte, weswegen mein Krankenversicherungsnachweis nicht in der 1. Post, die mein Freund zur Uni schickt, dabei ist. Kann ich den Krankenversicherungsnachweis nachreichen nach der Frist 21.2 ? Ich habe gelesen, dass man 10Tage nach seinem Immatrikulationsantrag seinen Krankenv. nachweis nachreichen kann, aber trifft das auch zu, wenn die 10Tage die Frist (21.2) übertreffen und ich z.B am 22.2 den Nachweis erst losschicken kann und der z.B. am 24.2 im Uni Postfach ist ?
ich habe mich für dieses Sommersemester 2018 an der Uni 2018 beworben. Die Bescheide werden ja am 7.2.2018 rausgegeben. Ich bin aber leider vom 1.2 bis zum 20.2 nicht in Deutschland und mir ist bewusst, dass ich 2 Wochen nach der Bekanntgabe der Bescheide meinen Immatrikulationsnantrag an der Uni einreichen muss d.h. am 21.2 ist der letzte Termin zur Annahme und am 21.2 muss der Immatrikulationsantrag im Postfach der Uni sein oder ? Ich würde im Ausland den Antrag online annehmen und ein Freund von mir würde dann alle notwendigen Unterlagen an die Uni fristgerecht abschicken, die ich vor meiner Abreise vorbereite, falls ich im Fall der Fälle angenommen werden würden. Das einzige Problem ist, dass ich persönlich ja zu meiner Krankenkasse gehen muss, um den Nachweis erhalten zu könne, was mein Freund ja nicht für mich übernehmen könnte, weswegen mein Krankenversicherungsnachweis nicht in der 1. Post, die mein Freund zur Uni schickt, dabei ist. Kann ich den Krankenversicherungsnachweis nachreichen nach der Frist 21.2 ? Ich habe gelesen, dass man 10Tage nach seinem Immatrikulationsantrag seinen Krankenv. nachweis nachreichen kann, aber trifft das auch zu, wenn die 10Tage die Frist (21.2) übertreffen und ich z.B am 22.2 den Nachweis erst losschicken kann und der z.B. am 24.2 im Uni Postfach ist ?