Österreichisches BHS-Maturazeugnis NC-Umrechnung, Latein, Fristen
Verfasst: So 28. Jan 2018, 09:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besuche derzeit die Abschlussklasse (= 5. Klasse) einer Berufsbildenden Höheren Schule für Tourismus und Wirtschaft in Wien. Diese Schule schließt sowohl mit Matura, als auch mit Berufsausbildungen im Bereich Kochen und Service ab, welche auch im Maturazeugnis vermerkt sind.
Meine ersten Fragen zur NC-Berechnung lauten:
Werden Kochen und Service bei der NC-Berechnung miteinbezogen?
Welche Noten des Maturazeugnisses und welche Noten anderer Zeugnisse werden für die NC-Berechnung herangezogen?
Ich interessiere mich für ein Studium der Rechtswissenschaften mit Staatsexamenabschluss. Kann ich Latein, welches ich nicht in der Schule hatte, im Laufe des ersten Studiensemesters nachholen? Wie lautet diesbezüglich die Regelung?
Drittens frage ich an, welche Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2018 anberaumt sind. Mein Maturazeugnis werde ich am 28. Juni 2018 erhalten. Habe ich angesichts dieser österreichischen Terminisierung eine Chance, mit Wintersemester 2018 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg zu beginnen? Als empfohlene Frist zur Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist wird der 1.6. eines Jahres bei einer Bewerbung für ein Wintersemester genannt. Muss ich mich dieser unterziehen?
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus,
marie98
ich besuche derzeit die Abschlussklasse (= 5. Klasse) einer Berufsbildenden Höheren Schule für Tourismus und Wirtschaft in Wien. Diese Schule schließt sowohl mit Matura, als auch mit Berufsausbildungen im Bereich Kochen und Service ab, welche auch im Maturazeugnis vermerkt sind.
Meine ersten Fragen zur NC-Berechnung lauten:
Werden Kochen und Service bei der NC-Berechnung miteinbezogen?
Welche Noten des Maturazeugnisses und welche Noten anderer Zeugnisse werden für die NC-Berechnung herangezogen?
Ich interessiere mich für ein Studium der Rechtswissenschaften mit Staatsexamenabschluss. Kann ich Latein, welches ich nicht in der Schule hatte, im Laufe des ersten Studiensemesters nachholen? Wie lautet diesbezüglich die Regelung?
Drittens frage ich an, welche Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2018 anberaumt sind. Mein Maturazeugnis werde ich am 28. Juni 2018 erhalten. Habe ich angesichts dieser österreichischen Terminisierung eine Chance, mit Wintersemester 2018 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg zu beginnen? Als empfohlene Frist zur Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist wird der 1.6. eines Jahres bei einer Bewerbung für ein Wintersemester genannt. Muss ich mich dieser unterziehen?
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus,
marie98