Teilzeitstudium
Verfasst: Di 13. Mär 2018, 18:18
Sehr geehrtes Forum,
ich habe einige Fragen zum Thema Teilzeitstudium. Ich studiere Bachelor Physik im ersten Semester (Wintersemester 2017/2018). Was kann ich mir darunter vorstellen (will sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe, was ein Teilzeitstudium ist)? Kann ich einen Teilzeitstudiumsstatus für das Sommersemester 2018 und darauffolgende Semester kriegen, wenn ich 15 bis 20 Stunden die Woche arbeite? Hat ein Teilzeitstudium irgendwelche negativen Auswirkungen auf mich (Kindergeld, Sozialversicherungstechnisches, etc.)? Und was für negative Auswirkungen gibt es, wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite? Kann ich Teilzeit studieren, wenn einer der Elternteile der Arbeitgeber ist? Wie muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers aussehen, mit der man bei seinem Antrag auf ein Teilzeitstudium beweist, dass man regelmäßig mindestens 15 Stunden die Woche arbeitet (wenn möglich, Vorlage bzw. Beispiel anführen, bitte)? Kann die Uni meinen Antrag ablehnen, auch wenn ich nachweislich mindestens 15 Stunden die Woche arbeite? Wie ist das mit der Erneuerung des Status eines Teilzeitstudiums? Wie geht das? Muss man jedes Semester so einen Antrag stellen und per Post schicken, wenn man seinen Teilzeitstudiumsstatus erneuern will, jedes zweite Semester, oder kann man das einfach über das Internet "per Mausklick" pro forma jedes Semester machen, oder jedes zweite Semester? Oder wird das automatisch erneuert? Und gibt es im Teilzeitstudium an der Uni Hamburg eine Begrenzung dessen, wie viele Credits man pro Semester kriegen darf? Also beispielsweise an der Technischen Universität Darmstadt, da gibt es so eine Regelung, dass man im Teilzeitstudium pro Semester höchstens halb so viele Credits kriegen darf, wie im Vollzeitstudium pro Semester vorgesehen sind, denn sonst zählt ein Teilzeitstudiumssemester für die Regelstudienzeit nicht wie ein halbes, sondern wie ein ganzes Semester. Gibt es so eine Regelung auch an der Uni Hamburg? Die Frist, den Antrag für ein Teilzeitstudium beginnend im Sommersemester 2018 an der Uni Hamburg zu stellen, ist bis zum ersten April 2018. Habe ich noch genug Zeit, den Antrag zu stellen? Die Sendezeit mit der Post könnte ja ein Bisschen dauern. Und im Internet stand was davon, dass man an der Uni Hamburg diesen Antrag mindestens zwei Wochen vor der Zahlung des Semesterbeitrags bzw. Semesterbescheids (Frist ebenfalls der 1. April) schicken muss. An anderer Stelle glaube ich gelesen zu haben, dass man den Antrag zusammen mit dem Semesterbescheid schicken kann. Das hat mich ein Wenig verwirrt. Also gibt es irgendwelche Einschränkungen, wie und wann man diesen Antrag stellen darf?
Und wenn man beim Antrag für ein Teilzeitstudium, der für das nächste Semester gilt, bei stine ankreuzt, dass man das Teilzeitstudium für zwei Semester beantragt, heißt dass dann, dass die nächsten beiden Semester für die Regelstudienzeit wie eines gezählt werden?
Mit freundlichen Grüßen
hahahahahaha
ich habe einige Fragen zum Thema Teilzeitstudium. Ich studiere Bachelor Physik im ersten Semester (Wintersemester 2017/2018). Was kann ich mir darunter vorstellen (will sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe, was ein Teilzeitstudium ist)? Kann ich einen Teilzeitstudiumsstatus für das Sommersemester 2018 und darauffolgende Semester kriegen, wenn ich 15 bis 20 Stunden die Woche arbeite? Hat ein Teilzeitstudium irgendwelche negativen Auswirkungen auf mich (Kindergeld, Sozialversicherungstechnisches, etc.)? Und was für negative Auswirkungen gibt es, wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite? Kann ich Teilzeit studieren, wenn einer der Elternteile der Arbeitgeber ist? Wie muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers aussehen, mit der man bei seinem Antrag auf ein Teilzeitstudium beweist, dass man regelmäßig mindestens 15 Stunden die Woche arbeitet (wenn möglich, Vorlage bzw. Beispiel anführen, bitte)? Kann die Uni meinen Antrag ablehnen, auch wenn ich nachweislich mindestens 15 Stunden die Woche arbeite? Wie ist das mit der Erneuerung des Status eines Teilzeitstudiums? Wie geht das? Muss man jedes Semester so einen Antrag stellen und per Post schicken, wenn man seinen Teilzeitstudiumsstatus erneuern will, jedes zweite Semester, oder kann man das einfach über das Internet "per Mausklick" pro forma jedes Semester machen, oder jedes zweite Semester? Oder wird das automatisch erneuert? Und gibt es im Teilzeitstudium an der Uni Hamburg eine Begrenzung dessen, wie viele Credits man pro Semester kriegen darf? Also beispielsweise an der Technischen Universität Darmstadt, da gibt es so eine Regelung, dass man im Teilzeitstudium pro Semester höchstens halb so viele Credits kriegen darf, wie im Vollzeitstudium pro Semester vorgesehen sind, denn sonst zählt ein Teilzeitstudiumssemester für die Regelstudienzeit nicht wie ein halbes, sondern wie ein ganzes Semester. Gibt es so eine Regelung auch an der Uni Hamburg? Die Frist, den Antrag für ein Teilzeitstudium beginnend im Sommersemester 2018 an der Uni Hamburg zu stellen, ist bis zum ersten April 2018. Habe ich noch genug Zeit, den Antrag zu stellen? Die Sendezeit mit der Post könnte ja ein Bisschen dauern. Und im Internet stand was davon, dass man an der Uni Hamburg diesen Antrag mindestens zwei Wochen vor der Zahlung des Semesterbeitrags bzw. Semesterbescheids (Frist ebenfalls der 1. April) schicken muss. An anderer Stelle glaube ich gelesen zu haben, dass man den Antrag zusammen mit dem Semesterbescheid schicken kann. Das hat mich ein Wenig verwirrt. Also gibt es irgendwelche Einschränkungen, wie und wann man diesen Antrag stellen darf?
Und wenn man beim Antrag für ein Teilzeitstudium, der für das nächste Semester gilt, bei stine ankreuzt, dass man das Teilzeitstudium für zwei Semester beantragt, heißt dass dann, dass die nächsten beiden Semester für die Regelstudienzeit wie eines gezählt werden?
Mit freundlichen Grüßen
hahahahahaha