Gültigkeitsfrist Hochschulzugangsberechtigung und Zertifikats deutscher Sprache
Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 12:42
Guten Tag,
im Jahr 2012 habe ich mich für das Masterstudium an der UHH beworben. Die hochschulzugangsberechtigung (2,0) sowie eine Feststellungsprüfungsbescheinigung habe ich selbstverständlich damals eingereicht.
Im Jahr 2015 habe ich mein Studium Erziehungs-und Bildungswissenschaft erfolgreich absolviert.
Seitdem arbeite ich im öffentlichen Dienst.
Da ich mich für das WS 18/19 für Deutsche Sprache und Literatur bewerben möchte, möchte ich Sie hiermit fragen, ob die hochschulzugangsberechtigung sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse aus dem Jahr 2012 bei der Bewerbung akzeptiert wird?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.
Olga
im Jahr 2012 habe ich mich für das Masterstudium an der UHH beworben. Die hochschulzugangsberechtigung (2,0) sowie eine Feststellungsprüfungsbescheinigung habe ich selbstverständlich damals eingereicht.
Im Jahr 2015 habe ich mein Studium Erziehungs-und Bildungswissenschaft erfolgreich absolviert.
Seitdem arbeite ich im öffentlichen Dienst.
Da ich mich für das WS 18/19 für Deutsche Sprache und Literatur bewerben möchte, möchte ich Sie hiermit fragen, ob die hochschulzugangsberechtigung sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse aus dem Jahr 2012 bei der Bewerbung akzeptiert wird?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.
Olga