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Teilzeitstudium "Jura" bei Schwerbehinderung und EU Rente

Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 09:37
von Motawa10
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun um einen Studienplatz im Bereich Rechtswissenschaften beworben.

Kollegen machten mich nun darauf aufmerksam, dass ich vielleicht das Studium vorerst als Teilzeitstudium beginnen sollte, damit ich vorerst etwas mehr Zeit hätte, mich an den Studienalltag und die neuen Herausforderungen zu gewöhnen.

Im Bereich Rechtswissenschaften ist ein Teilzeitstudium möglich.

Weiter heißt es dann, man müsse dies entsprechend begründen. Würden hier der Nachweiss der Schwerbehinderung ( 60 % + "G" ) und der Nachweiss der unbefristeten EU Rente ausreichen, oder müsste ich zusätzlich noch ein Ärztliches Attest einreichen ?

Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort !

Beste Grüße
Motawa10

Re: Teilzeitstudium "Jura" bei Schwerbehinderung und EU Ren

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 18:05
von Team Studierendenangelegenheiten
Sehr geehrte/r Frau/Herr Motawa,

ein Nachweis über eine Schwerbehinderung ist nicht ausreichend, weil es nichts über die Studierfähigkeit eines Studierenden aussagt.

Wir benötigen auf jeden Fall ein ärztliches Attest mit der Begründung, dass die Studierfähigkeit zu mind. 50% eingeschränkt ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten