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Amtliche Beglaubigung nur auf einer Seite

Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 10:30
von sidney123
Guten Tag!

Der Bürgermeister des Dörfchens, wo ich gerade meinen Bundesfreiwilligendienst mache hat mir die Kopie meines Abizeugnis nur auf der Seite mit meiner Durchschnittsnote beglaubigt. Auf der anderen Seite sind die Infos zu den Noten der einzelnen Semester. Reicht diese Beglaubigung aus? Oder müssen beide Seiten beglaubigt werden? Bei der Bewerbung für den Mathematik Bachelor wurde ja auch nur nach der Durchschnittsnote gefragt ..

Liebe Grüße

Sidney

Re: Amtliche Beglaubigung nur auf einer Seite

Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 11:39
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Sidney,

Das reicht leider nicht aus. Es genügt zwar, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint, aber die Beglaubigung nur einer Seite des kopierten Dokuments ist nicht ausreichend. Weitere Hinweise zur nötigen Form der amtlichen Beglaubigung für die Immatrikulation an der Uni Hamburg finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... igung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling