Online-Anmeldung: Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen
Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 16:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter dem Abschnitt "Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen" bei der Online-Anmeldung wird erwähnt, dass Studierende die an einer Hochschule in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht das Studium an der Universität Hamburg in dem gleichen Studiengang fortsetzen können.
Ich habe letztes Jahr BWL an einer privaten Hochschule studiert, aber direkt zu Anfang des ersten Semesters abgebrochen. Betriebswirtschaft wäre nun eventuell mein Nebenfach an der Uni.
Zählen die Prüfungen, die ich nicht angetreten bin (da ich bereits zuvor schriftlich gekündigt habe) als "nicht bestanden"?
Mit freundlichen Grüßen
Unter dem Abschnitt "Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen" bei der Online-Anmeldung wird erwähnt, dass Studierende die an einer Hochschule in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht das Studium an der Universität Hamburg in dem gleichen Studiengang fortsetzen können.
Ich habe letztes Jahr BWL an einer privaten Hochschule studiert, aber direkt zu Anfang des ersten Semesters abgebrochen. Betriebswirtschaft wäre nun eventuell mein Nebenfach an der Uni.
Zählen die Prüfungen, die ich nicht angetreten bin (da ich bereits zuvor schriftlich gekündigt habe) als "nicht bestanden"?
Mit freundlichen Grüßen